Quellen und Geltungsbereich des Szenarios
Die Montagswarteschlange ist ein fiktives Trainingsszenario. Die Quellen unten zeigen, welche Schweizer und EU-Regeln zu Datenschutz und KI die Situationen berühren. Sie sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung; eine qualifizierte Fachperson sollte bestätigen, wie sie für Ihre Organisation gelten. Kauf- und Konsumentenrecht zu Erstattungen für beschädigte Ware und US-Recht sind nicht enthalten.
Europäische Union · Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50 Absatz 1
Anbieter müssen KI-Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, so gestalten, dass diese Menschen über die Interaktion mit einem KI-System informiert werden, sofern dies nach den Umständen nicht offensichtlich ist. In dieser Geschichte beantwortet die KI auf einigen Wegen Fragen zum Bestellstatus direkt; dort kann diese Pflicht gelten. Eine qualifizierte Fachperson sollte bestätigen, wer Anbieter ist und wie die Pflicht anzuwenden ist.
Anwendbar ab 2. August 2026 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50 Absatz 1Europäische Union · DSGVO, Artikel 5, 6, 9, 13 und 35
Prüfen Sie die Datennutzung für diesen Einsatz, auch ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Menschliche Prüfung ersetzt keine Rechtsgrundlage.
Anwendbar ab 25. Mai 2018 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: DSGVO, Artikel 5, 6, 9, 13 und 35Europäische Union · DSGVO, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c, 25 und 32
Beschränken Sie den Abruf auf freigegebene Daten und festgelegte Zwecke.
Anwendbar ab 25. Mai 2018 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: DSGVO, Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c, 25 und 32Europäische Union · DSGVO, Artikel 12, 17 und 22
Bearbeiten Sie den Löschantrag über einen funktionierenden Weg zur Rechtsausübung und antworten Sie unverzüglich. Ausschliesslich automatisierte Entscheidungen sind gesondert nach Artikel 22 zu prüfen.
Anwendbar ab 25. Mai 2018 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: DSGVO, Artikel 12, 17 und 22Schweiz · Datenschutzgesetz (DSG), Art. 6, 19 und 22
Prüfen Sie die Schweizer Datenschutzgrundsätze, die Informationspflicht und ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Eine DSGVO-Checkliste ersetzt die Schweizer Analyse nicht.
Anwendbar ab 1. September 2023 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: Datenschutzgesetz (DSG), Art. 6, 19 und 22Schweiz · Datenschutzgesetz (DSG), Art. 6 bis 8
Beschränken Sie Personendaten auf das Nötige und schützen Sie den Abrufweg.
Anwendbar ab 1. September 2023 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: Datenschutzgesetz (DSG), Art. 6 bis 8Schweiz · Datenschutzgesetz (DSG), Art. 19, 21, 25 und 32
Informieren Sie die betroffenen Personen bei der Beschaffung ihrer Daten, beantworten Sie Auskunftsbegehren und bearbeiten Sie Löschbegehren. Ausschliesslich automatisierte Einzelentscheidungen sind gesondert nach Art. 21 zu prüfen; eine Überprüfung ist nur wirksam, wenn die prüfende Person das Ergebnis ändern kann.
Anwendbar ab 1. September 2023 · Quelle geprüft: 26. September 2026 · Rechtsprüfung ausstehend
Zum Text: Datenschutzgesetz (DSG), Art. 19, 21, 25 und 32Freiwilliger Rahmen · NIST AI Risk Management Framework: Funktionen Govern, Map, Measure und Manage
Legen Sie Zuständigkeiten fest, testen Sie Ergebnisse und behandeln Sie Fehler. Der NIST-Rahmen ist hier freiwillig.
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Zum Text: NIST AI Risk Management Framework: Funktionen Govern, Map, Measure und ManageFiktives Unternehmen · Fiktive Befugnisse, Arbeitslast und Quellenregeln
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