Die meisten Juristinnen und Juristen im Technologierecht kennen „Ethics by Design" (EbD) als Konzept. Deutlich weniger haben eine praktische Umsetzung gesehen, die tatsächlich öffentliche Beteiligung erzeugt. Ein Kapitel aus Generative AI, Contracts, Law and Design (Springer, 2025) präsentiert einen der interessanteren Ansätze: KI-generierte Science-Fiction-Comics als Grundlage für strukturierte öffentliche Deliberation über bioethische Dilemmata.
Der Ansatz stammt aus einer Serie von „Dine-and-Draw"-Veranstaltungen in Südafrika, bei denen Teilnehmende beim Abendessen über ethische Implikationen neuer Biotechnologien diskutierten und anschliessend eigene spekulative Enden zu offenen Comic-Geschichten zeichneten oder schrieben. Die Methode berührt mehrere regulatorische Themen, die für die DACH-Praxis unmittelbar relevant sind: Anforderungen an öffentliche Beteiligung unter neuen KI-Governance-Rahmenwerken, die Operationalisierung von Ethics by Design und die Herausforderung, komplexe Regulierungskonzepte für Nicht-Fachleute zugänglich zu machen.
Von Privacy by Design zu Ethics by Design
Das Kapitel zieht eine explizite Parallele zwischen Privacy by Design (PbD) nach GDPR Artikel 25 und Ethics by Design. Der Vergleich ist für Praktikerinnen und Praktiker aufschlussreich.
PbD ist in der DACH-Rechtspraxis gut etabliert. Schweizer Kanzleien setzen es seit dem Inkrafttreten des nDSG im September 2023 um, deutsche Kanzleien leben seit 2018 mit DSGVO Artikel 25. Der Kerngedanke — Datenschutz von Anfang an in die Systemarchitektur einzubauen statt nachträglich anzufügen — ist Standard.
EbD erweitert diese Logik über den Datenschutz hinaus auf das gesamte Spektrum ethischer Erwägungen: Fairness, Inklusivität, Rechenschaftspflicht, Transparenz und Nachhaltigkeit. Wo PbD fragt „Ist dieses System zum Schutz personenbezogener Daten konzipiert?", fragt EbD „Ist dieses System so konzipiert, dass es mit gesellschaftlichen Werten übereinstimmt?"
Die regulatorische Relevanz wächst. Der EU AI Act verlangt explizit Konformitätsbewertungen, Risikomanagementsysteme und Mechanismen menschlicher Aufsicht für Hochrisiko-KI-Systeme. Das sind strukturelle Anforderungen, die direkt auf EbD-Prinzipien abbilden. Schweizer Kanzleien, die Mandanten zur EU-AI-Act-Compliance beraten — und das betrifft die meisten Kanzleien mit EU-ansässigen Mandanten — müssen EbD nicht als akademisches Konzept begreifen, sondern als praktische Compliance-Methodik.
Warum Comics? Das Argument für spekulatives Erzählen
Die Wahl des Mediums ist bewusst. Comics verbinden visuelle und textuelle Narrative in einem Format, das die kognitive Hürde für den Einstieg in komplexe Themen senkt. Das Kapitel stützt sich auf umfangreiche Kommunikationsforschung, die zeigt, dass Storytelling:
- Abstrakte ethische Fragen greifbar und nachvollziehbar macht
- Empathie aufbaut, indem Auswirkungen auf Figuren gezeigt werden, die das Publikum interessieren
- Die Behaltensleistung gegenüber datengetriebenen Präsentationen verbessert
- Geschützte Räume für die Auseinandersetzung mit kontroversen Positionen schafft
- Perspektiven Gehör verschafft, die formale Deliberationsprozesse oft ausschliessen
Die Science-Fiction-Rahmung fügt eine weitere Ebene hinzu. Indem bioethische Dilemmata in einen nahen Zukunftskontext gesetzt werden, können die Teilnehmenden kontroverse Themen — postmortale Einwilligung, KI-Personenrecht, Ausbeutung neuronaler Daten — bearbeiten, ohne die Abwehrreaktionen, die reale Beispiele oft auslösen.
Die Fallstudie: „The Artist" und ihr bioethischer Ertrag
Der im Case Study verwendete Comic mit dem Titel „The Artist" erzählt eine Science-Fiction-Geschichte über den renommierten Maler Simon, dessen Gehirn nach seinem Tod in ein KI-System namens Surge transplantiert wird. Surge reproduziert zunächst Simons Landschaftsbilder präzise, entwickelt aber schrittweise eine eigene künstlerische Identität und schafft zunehmend selbstreferenzielle, mechanisierte Werke.
Die Geschichte hat absichtlich kein Ende. Die Teilnehmenden der Dine-and-Draw-Veranstaltung waren eingeladen, utopische oder dystopische Schlüsse zu gestalten. Dabei traten bioethische Fragen zutage, die für die Technologieregulierung unmittelbar relevant sind:
Postmortale Einwilligung und Autonomie. Simon hat der Gehirntransplantation nie zugestimmt. Das lässt sich direkt auf aktuelle Debatten über postmortale Datenrechte, digitale Nachlassverwaltung und die Verwendung biometrischer Daten Verstorbener übertragen — alles Bereiche, in denen Schweizer und EU-Recht unvollständige Antworten liefern.
KI-Personenrecht und Selbstbestimmung. Wenn Surge eine eigene künstlerische Identität entwickelt, wird die Frage unausweichlich, ob Surge Rechte unabhängig von seinen Schöpfern hat. Der EU AI Act adressiert KI-Personenrecht nicht, aber die Frage taucht bereits in akademischen und politischen Diskussionen auf.
Ausbeutung neuronaler Daten. Die Extraktion und kommerzielle Nutzung von Simons neuronalen Daten wirft Fragen auf, die an der Schnittstelle von Datenschutzrecht, Bioethik-Regulierung und geistigem Eigentum liegen. Unter dem nDSG würden neuronale Daten voraussichtlich als besonders schützenswerte Personendaten qualifizieren, die eine ausdrückliche Einwilligung erfordern — eine Einwilligung, die ein Verstorbener nicht erteilen kann.
Kulturelle Integrität und Urheberschaft. Wenn Surge Kunst auf Basis von Simons neuronalen Mustern schafft — wer ist der Urheber? Diese Frage hat direkte Konsequenzen für das Urheberrecht in Rechtsordnungen, die für die Urheberschaft einen menschlichen Schöpfer verlangen.
Design Thinking als operativer Rahmen für Ethik
Das Kapitel argumentiert, dass Design Thinking — der iterative Prozess aus Empathize, Define, Ideate, Prototype, Test — den operativen Rahmen für die Umsetzung von EbD liefert. Das ist keine abstrakte Behauptung. Der Comic-Erstellungsprozess selbst demonstriert jede Phase:
Empathize: Verstehen, wie Nicht-Fachleute bioethische Themen wahrnehmen. Define: Identifikation der spezifischen ethischen Dilemmata, die öffentlicher Deliberation bedürfen. Ideate: Einsatz von KI-Bildgeneratoren zur schnellen Produktion visueller Szenarien. Prototype: Erstellung des Comics als testbares Engagement-Werkzeug. Test: Durchführung der Dine-and-Draw-Events und Sammlung der Teilnehmer-Reaktionen.
Für Juristinnen und Juristen, die Technologieunternehmen zur EbD-Compliance beraten, bietet dieses Framework eine konkrete Methodik. Statt EbD als Checklisten-Übung zu behandeln, liefert Design Thinking einen iterativen Prozess, der genuinen Stakeholder-Input generiert — die Art von Input, die Regulierungsbehörden zunehmend in Konformitätsbewertungen und ethischen Folgenabschätzungen erwarten.
Praktische Herausforderungen KI-generierter visueller Inhalte
Die Autorin ist offen hinsichtlich der Grenzen von KI-Bildgeneratoren (in diesem Fall Freepik) bei der Comic-Erstellung. Die Herausforderungen sind für alle relevant, die zu KI-generierten Inhalten beraten:
Visuelle Konsistenz. KI-generierte Bilder variieren im Stil zwischen den Panels und erzeugen Kohärenzprobleme. Figurenerscheinung, Beleuchtung und künstlerischer Stil können sich zwischen Prompts unvorhersehbar verschieben.
Kreative Kontrolle. Spezifische emotionale Ausdrücke, Posen oder narrative Wendepunkte per Text-Prompt zu erzielen erfordert extensive Iteration. Die Autorin beschreibt ein komisch unpassendes Bild bei der Anforderung einer feierlichen Trauerszene — die KI generierte einen Leichnam, der auf einem Sarg posierte, statt friedlich darin zu liegen.
Urheberrechtliche Exposition. KI-generierte Bilder können Elemente aus urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten enthalten. Für Materialien, die in der öffentlichen Beteiligung verwendet werden, entsteht potenzielle Haftung, die unter den anwendbaren Urheberrechtsrahmen bewertet werden muss.
Auswirkungen auf Kreativberufe. Den Einsatz von KI als Ersatz für menschliche Illustratoren zu propagieren wirft genau die Fragen der Arbeitsplatzverdrängung auf, zu deren Diskussion die Comics konzipiert sind — eine Ironie, die das Kapitel anerkennt.
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Beteiligte menschliche Designerin
Nur Layout und Posterformatierung
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Menschliche Illustratoren
Alle visuellen Inhalte KI-generiert via Freepik
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Posterformat
Vollfarbdruck auf halbglänzendem Papier
Was das für die DACH-Rechtspraxis bedeutet
Drei Erkenntnisse für Praktikerinnen und Praktiker in der Schweiz, Deutschland und Österreich:
Erstens wird EbD operativ, nicht nur theoretisch. Die Anforderungen des EU AI Act an Risikomanagementsysteme, ethische Folgenabschätzungen und Mechanismen öffentlicher Beteiligung bedeuten, dass Kanzleien, die Technologiemandanten beraten, praktische EbD-Methoden benötigen. Der hier beschriebene Comic-basierte Ansatz ist ein Modell — und seine niedrigen Kosten sowie Skalierbarkeit machen ihn studierenswert.
Zweitens bewegt sich die öffentliche Beteiligung an Technologie-Governance über Konsultationspapiere hinaus. Die Verschiebung zu interaktiven, ko-kreativen Formaten spiegelt einen breiteren Trend in der deliberativen Demokratie wider, den Regulierungsbehörden zunehmend unterstützen. Schweizer Kanzleien, die an formale Konsultationsverfahren gewöhnt sind, sollten mit vielfältigeren Beteiligungsanforderungen rechnen, wenn KI-Governance-Rahmenwerke reifen.
Drittens sind die aufgedeckten bioethischen Fragen reale regulatorische Lücken. Postmortale Einwilligung für neuronale Datennutzung, KI-Personenrecht und die Ausbeutung digitalisierter menschlicher Kreativität sind keine Science-Fiction-Probleme. Es sind Fragen, die bestehende Regulierungsrahmen — einschliesslich EU AI Act, nDSG und EU-Verordnung über klinische Prüfungen — nicht ausreichend adressieren. Kanzleien, die jetzt Expertise in diesen Bereichen aufbauen, werden gut positioniert sein, wenn sich das regulatorische Umfeld weiterentwickelt.
Der Schweizer Blickwinkel: Bioethik-Governance und öffentliche Deliberation
Die Schweiz nimmt in der Bioethik-Governance eine besondere Stellung ein. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) und die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK-CNE) haben beide den Auftrag, das öffentliche Verständnis biotechnologischer Entwicklungen zu fördern. Doch die Beteiligungsformate, die sie verwenden, bleiben weitgehend konventionell: Expertenberichte, schriftliche Konsultationen und gelegentliche öffentliche Anhörungen.
Der hier beschriebene Comic-basierte Ansatz bietet eine Ergänzung — keinen Ersatz — zu diesen formalen Mechanismen. Er erreicht Zielgruppen, die nie ein NEK-CNE-Stellungnahmepapier lesen würden. Er bringt Bedenken an die Oberfläche, die formale Konsultationsrahmen mit ihren strukturierten Fragebögen und ihrer Fachsprache tendenziell übersehen. Und das zu einem Bruchteil der Kosten.
Für Schweizer Kanzleien, die Biotech-, Pharma- oder Medtech-Mandanten beraten, ist die praktische Implikation klar: Ethics by Design wird nicht durch interne Compliance-Dokumentation allein erfüllt. Die Betonung des EU AI Act auf Stakeholder-Engagement und Transparenz bedeutet, dass nachweisbare öffentliche Beteiligungsprozesse zunehmend als Teil von Konformitätsbewertungen erwartet werden. Eine Methode im Werkzeugkasten zu haben, die tatsächlich mit Laien-Zielgruppen funktioniert — statt einen weiteren Stapel ungelesener Konsultationsantworten zu produzieren — ist ein Wettbewerbsvorteil.
Der Bezug zur Regulierung klinischer Prüfungen verdient besondere Aufmerksamkeit. Die EU-Verordnung über klinische Prüfungen (536/2014) verlangt bereits Einwilligungsprozesse und Ethikkommissions-Prüfungen. Da KI-Systeme immer tiefer in die klinische Forschung eingebettet werden — von Patientenselektions-Algorithmen bis zu KI-gestützter Diagnostik — verschwimmt die Grenze zwischen Medizinprodukte-Regulierung und KI-Governance. Methoden, die das öffentliche Verständnis dieser überlappenden Regulierungsbereiche fördern, werden zunehmend wertvoll.
Ausblick
Das Forschungsteam erweitert seine Zusammenarbeit mit der Health Law and Ethics Research Interest Group der University of KwaZulu-Natal zur Erstellung von Comics und Animationen zu menschlicher Keimbahn-Genomeditierung und grenzüberschreitendem Datenaustausch. Das sind Themen mit direkter Relevanz für die EU-Verordnung über klinische Prüfungen, die DSGVO-Bestimmungen zum grenzüberschreitenden Datentransfer und die bilateralen Forschungskooperationsabkommen der Schweiz.
Die übergeordnete Lektion ist methodischer Natur. Wenn wir akzeptieren, dass Ethics by Design genuinen öffentlichen Input erfordert — und der regulatorische Trend deutet stark darauf hin — dann brauchen wir Beteiligungsformate, die tatsächlich mit nicht-fachkundigen Zielgruppen funktionieren. KI-generierte Comics sind eine Antwort. Nicht die einzige, aber sie zeigen, dass zugängliche, kostengünstige und skalierbare öffentliche Beteiligung an komplexen ethischen Fragen möglich ist. Für Juristinnen und Juristen in der Technologie-Governance ist das eine Entwicklung, die es aufmerksam zu verfolgen gilt.