Juristische KI-Recherche sollte an den Rechtsgebieten, Sprachen und Aufgaben gemessen werden, die eine Kanzlei tatsächlich bearbeitet. Ein flüssiger Text, eine Schweizer Adresse oder ein Quellenverzeichnis belegt weder Vollständigkeit noch Aktualität oder Eignung für ein Mandat.
Für Schweizer Kanzleien beginnt die Prüfung mit der Quellenabdeckung und einem kontrollierten Vergleich mit dem bisherigen Rechercheprozess. Produktbeschreibungen liefern Anhaltspunkte, keine unabhängigen Genauigkeitsnachweise.
Was die Forschung belegt
Die präregistrierte Untersuchung von Magesh und anderen, 2025 im Journal of Empirical Legal Studies veröffentlicht, prüfte 2024 kommerzielle juristische Recherchesysteme. Retrieval-Augmented Generation, also das Bereitstellen von Dokumenten für ein Modell, verringerte Halluzinationen gegenüber dem allgemeinen Vergleichsmodell, beseitigte sie aber nicht. Auch Antwortbereitschaft und Genauigkeit unterschieden sich zwischen den Systemen.
Das sind Ergebnisse zu den geprüften Versionen und US-Rechtsfragen. Sie liefern weder eine Rangliste heutiger Schweizer Produkte noch deren Fehlerquoten. Sie belegen auch keine höhere Fehleranfälligkeit Schweizer Zitate. Nutzen Sie die Studie, um Fehlerfreiheitsversprechen zu hinterfragen und lokale Tests zu gestalten.
Eine ergänzende randomisierte Studie von Schwarcz und anderen aus dem Jahr 2026 fand Qualitäts- und Produktivitätsgewinne bei fortgeschrittenen Jurastudierenden mit bestimmten Recherche- oder Schlussfolgerungswerkzeugen in abgegrenzten Aufgaben. Ein vollständiges Schweizer Mandat wurde nicht geprüft. Beide Studien sprechen dafür, mögliche Vorteile und verbleibende Fehler zu testen.
Quellenabdeckung vor Antworten vergleichen
Verlangen Sie das tatsächliche Quellenverzeichnis sowie Angaben zu Aktualisierung, Lizenzgrenzen und Ausschlüssen. Prüfen Sie diese Angaben mit Beispielsuchen. «Schweizer Recht» belegt keine Abdeckung bestimmter kantonaler Entscheide, Kommentare oder historischer Gesetzesfassungen.
Rechtsordnung und Autorität
Anzufordernder Nachweis: Enthaltene Gesetze, Gerichte und Kommentare
Lokale Prüfung: Bekannte Primär- und Sekundärquellen finden
Sprache
Anzufordernder Nachweis: Unterstützte Such- und Quellensprachen
Lokale Prüfung: Bei Bedarf Deutsch, Französisch und Italienisch prüfen
Aktualität
Anzufordernder Nachweis: Aktualisierungsdaten und Versionierung
Lokale Prüfung: Geändertes Recht und spätere Entscheide vergleichen
Aussagebeleg
Anzufordernder Nachweis: Dokument- und Fundstellenangaben
Lokale Prüfung: Prüfen, ob die Passage die Aussage trägt
Datenverarbeitung
Anzufordernder Nachweis: Vertrag, Unterauftragnehmer, Zugriff und Aufbewahrung
Lokale Prüfung: Konfigurierten Dienst und Datenflüsse erfassen
Sprachübergreifende Suche braucht eigene Tests. Stellen Sie Fragen, deren relevante Quelle in einer anderen Sprache vorliegt. Prüfen Sie den Originaltext und unterscheiden Sie Übersetzung und verbindlichen Wortlaut. Die verfügbaren Oberflächensprachen belegen diese Fähigkeit nicht.
Aussagen statt bloss Zitate prüfen
Ein echter Entscheid kann irrelevant, falsch zitiert, überholt oder aus seinem Verfahrenskontext gelöst sein. Prüfen Sie Aussage, Fundstelle, Datum, Rechtsordnung und spätere Behandlung. Vergleichen Sie wichtige Auslassungen mit einer unabhängig erarbeiteten Recherchegrundlage.
Eine Selbstprüfung des Modells kann weitere Prüffragen liefern, ist aber keine unabhängige Verifikation. Bei konkurrierenden Auslegungen sind auch Begründung und Gegenargumente zu prüfen.
Berufsgeheimnis und Datenschutz gesondert beurteilen
Die KI-Wegleitung des Schweizerischen Anwaltsverbands vom Februar 2025 beschreibt berufliche Anforderungen und mögliche Einsatzvarianten. Sie empfiehlt keinen Anbieter und erklärt Schweizer Hosting nicht allgemein für rechtssicher. Prüfen Sie Anbieterzugriff, Speicherung, Unterauftragnehmer, Verträge und das konkrete Mandat anhand von Berufsgeheimnis und anwendbarem Datenschutzrecht.
Der EDÖB bestätigt die direkte Anwendbarkeit des geltenden DSG auf KI-gestützte Datenbearbeitungen. Besonders schützenswerte Personendaten sind nach Art. 5 Bst. c DSG Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten; über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie; genetische Daten; biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren; Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen sowie Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe. Mandatsakten enthalten solche Daten häufig, etwa in einem Strafverfahren oder bei einem Personenschaden mit Gesundheitsdaten. Ein Mandat ist aber nicht schon deshalb besonders schützenswert, weil es juristische Arbeit oder ein Zivilverfahren betrifft: Entscheidend ist der Inhalt. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist erforderlich, wenn eine Bearbeitung ein hohes Risiko mit sich bringen kann, und Art. 22 DSG nennt die umfangreiche Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten als einen solchen Fall. Eine Kanzlei, die grosse Mengen solcher Akten mit einem Recherchewerkzeug bearbeiten will, muss diese Abschätzung daher als Verantwortliche in der Regel vorgängig erstellen; der KI-Einsatz allein entscheidet die Frage nicht.
Einen Pilot gestalten, der Fehler aufdecken kann
Ada Studio schlägt das folgende Vorgehen vor. Es ist eine Planungshilfe, keine validierte Mindeststichprobe und keine Compliance-Garantie.
Recherchewerkzeuge prüfen
0/8Bestimmen Sie Stichprobe und Dauer anhand von Vielfalt und möglichen Folgen der Arbeit. Wenige gelungene Vorführungen belegen keine Leistung über eine ganze Praxis hinweg. Dokumentieren Sie Fehler und Korrekturaufwand vor einer Ausweitung.
Kernaussage
Kontaktieren Sie uns, um eine Prüfung für Ihre Rechtsgebiete und Sprachen zu besprechen.